Beratung beim Immobilienkauf – gut informiert ins Eigenheim
posted am: 26 Juni 2019
Der Job ist sicher, man fühlt sich wohl in der Stadt, die Wohnung wird langsam zu klein oder in der Mietwohnung darf man kaum seine eigenen Vorstellungen umsetzen...
Welcher Grund auch immer zutrifft, irgendwann kommt man zu der Fragestellung: weiter mieten oder doch kaufen?
Auf den einschlägigen Homepages für Immobiliengesuche ist das Angebot schier riesig und der Markt ist schnelllebig.
Trotz des Drucks, dass man sich unter Umständen rasch entscheiden muss, sollte man auf eine Beratung beim Immobilienkauf von Engelhardt Immobilien Dipl. Kfm. Klaus Engelhardt nicht verzichten.
Im Vorfeld
Bevor man sich konkrete Immobilien in Begleitung anschaut, kann man sich gut in das Thema einlesen, da es in Buchform viele Ratgeber gibt. Außerdem bieten einem die verschiedenen Vereinigungen zum Verbraucherschutz die Möglichkeit sich vorab beraten zu lassen, worauf man schon in den Anzeigen achten sollte.
Auch die Bewertungssysteme der Homepages können einem eine Übersicht bieten, ob der Makler oder der Generalunternehmer seriös sind und eine kurze Internetrecherche kann aufzeigen, ob andere Käufer Schwierigkeiten mit dem entsprechenden Unternehmen hatten.
Des Weiteren kann man einen generellen Beratungstermin bei verschiedenen Banken vereinbaren, um ein Gefühl zu bekommen, was man sich leisten kann und will und wie eine Finanzierung aussehen könnte. Zudem kann man in diesem Schritt Banken favorisieren oder ganz ausschließen.
Wenn eine Immobilie infrage kommt, lohnt es sich, ein detaillierteres Exposé anzufordern und sich bei Eigentumswohnungen die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen aushändigen zu lassen. Dort sind, unter anderem, die Höhe der finanziellen Rücklagen, die Beschlüsse zum Gemeinschaftseigentum und wie sich das Hausgeld zusammensetzt, aufgeführt.
Besichtigungstermine bei Bestandsimmobilien
Wenn bis dahin alles gut gelaufen ist und das Objekt einem weiter zusagt, steht einem ersten Besichtigungstermin nichts im Weg.
Dieser Termin sollte einer groben Übersicht dienen und nicht die alleinige Basis für eine Kaufentscheidung darstellen. Man sollte grundsätzlich darauf bestehen, sich das Kaufobjekt mindestens zweimal ansehen zu dürfen, um dann bei der nächsten Besichtigung auf Herz und Nieren prüfen zu können. Es ist auf jeden Fall ratsam, einen Spezialisten hinzuzuziehen, der eventuelle Sachmängel erkennen kann, die einem Laien verborgen bleiben. Selbstverständlich darf der Verkäufer keine groben Mängel verschweigen, aber im Zweifel könnte es schwierig sein zu beweisen, dass das inzwischen aufgetretene Problem bekannt war.
Vertragsabschluss bei Neubauten
Bei Neubauten muss man auf andere Details achten, da es dort nichts zu besichtigen gibt, außer ein Stück Bauland. Nichtsdestotrotz kann man als Absicherung bei der Stadt anfragen, ob das Grundstück erschlossen ist und ob Kanäle und Leitungen nahebei liegen oder Grundschulden eingetragen sind.
Bei Generalunternehmern ist es wichtig, das Vertragswerk genau prüfen zu lassen und sich über die Ausstattung und Ausbaustufe des Hauses im Klaren zu sein. Auch hier gibt es Experten, die eine rechtliche Beratung beim Immobilienkauf anbieten.
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